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Was tun in den ersten 24 Stunden nach einem Trauerfall?






Der Tod eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Selbst wenn sich der Abschied durch eine lange Krankheit angekündigt hat, fühlen sich Angehörige häufig überfordert, hilflos oder wie erstarrt. Gleichzeitig entstehen viele Fragen: Wer muss zuerst angerufen werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Und welche Entscheidungen können noch warten?

In den ersten 24 Stunden müssen keineswegs alle Einzelheiten der Bestattung geklärt werden. Zunächst geht es darum, den Tod ärztlich feststellen zu lassen, vertraute Menschen zu informieren und ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Die weiteren Schritte können anschließend in Ruhe besprochen werden.


Bei einem Todesfall zu Hause zuerst einen Arzt verständigen


Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. In Thüringen ist die ärztliche Leichenschau unverzüglich durchzuführen. Dabei werden der Tod, der ungefähre Todeszeitpunkt, die Todesursache und die Todesart festgestellt. Anschließend wird der Totenschein ausgestellt, der für die weiteren Formalitäten benötigt wird.

Ist der Hausarzt erreichbar, kann zunächst die Praxis kontaktiert werden. Außerhalb der regulären Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar. Besteht dagegen Unsicherheit, ob die Person tatsächlich verstorben ist, oder könnte noch ein medizinischer Notfall vorliegen, muss sofort der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden.

Bis zum Eintreffen des Arztes sollten Angehörige möglichst Ruhe bewahren. Vorhandene medizinische Unterlagen, Angaben zu Erkrankungen und eingenommenen Medikamenten können für die Leichenschau hilfreich sein.


Was gilt bei einem unerwarteten oder ungeklärten Tod?


Wurde eine Person nach einem Unfall, einem Sturz oder unter ungeklärten Umständen aufgefunden, sollte die Umgebung möglichst nicht verändert werden. Das gilt auch, wenn Hinweise auf eine Selbsttötung, Fremdeinwirkung oder eine andere nicht natürliche Todesursache bestehen.

In einer solchen Situation sollten unverzüglich der Rettungsdienst beziehungsweise die Polizei verständigt werden. Stellt die Ärztin oder der Arzt bei der Leichenschau Anzeichen für einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod fest, müssen Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Bis zu deren Eintreffen dürfen der Verstorbene und die unmittelbare Umgebung grundsätzlich nicht verändert werden.

Diese Untersuchung ist ein vorgeschriebener Vorgang und bedeutet nicht automatisch, dass ein konkreter Verdacht gegen Angehörige besteht.


Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim


Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, in einem Pflegeheim oder in einer anderen Einrichtung, kümmert sich das dortige Personal um die ärztliche Feststellung des Todes und die ersten organisatorischen Schritte. Auch die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt wird grundsätzlich durch die Einrichtung veranlasst.

Die Angehörigen können anschließend ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen. Es besteht in der Regel keine Verpflichtung, ein von der Einrichtung genanntes Institut auszuwählen. Wurde bereits eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen, sollte geprüft werden, ob darin ein bestimmtes Bestattungshaus festgelegt wurde.

Das Pflegepersonal kann häufig auch ermöglichen, noch einmal in Ruhe am Bett Abschied zu nehmen. Angehörige dürfen nachfragen, wie viel Zeit ihnen dafür zur Verfügung steht.


Ein Bestattungsunternehmen kontaktieren


Nach der ärztlichen Leichenschau kann ein Bestattungsunternehmen verständigt werden. Dafür müssen noch nicht alle Entscheidungen getroffen worden sein. In einem ersten Gespräch werden zunächst die Abholung des Verstorbenen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Das Bestattungsunternehmen begleitet die Familie anschließend bei der Organisation der Bestattung. Dazu gehören unter anderem:


  • die Überführung und Versorgung des Verstorbenen,
  • die Abstimmung mit dem Standesamt und dem Friedhof,
  • die Beantragung der Sterbeurkunden,
  • die Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte,
  • die Planung der Trauerfeier,
  • Trauerdrucksachen, Blumenschmuck und Traueranzeigen.

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Bei einem Todesfall zu Hause kann ein beauftragtes Bestattungsunternehmen diese Aufgabe in der Regel für die Angehörigen übernehmen.


Zeit für einen persönlichen Abschied nehmen


Viele Angehörige haben das Bedürfnis, noch einmal in Ruhe bei dem verstorbenen Menschen zu sitzen, seine Hand zu halten, ein Gebet zu sprechen oder weitere Familienmitglieder hinzuzurufen. Dieser persönliche Abschied kann helfen, den Tod allmählich zu begreifen.

In Thüringen muss ein Verstorbener grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Die Überführung darf erst nach der ärztlichen Leichenschau stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Religiöse und weltanschaulich begründete Aufbahrungen sind ebenfalls zulässig.

Ob und wie lange ein Abschied zu Hause möglich ist, sollte frühzeitig mit dem Bestattungsunternehmen besprochen werden. Dabei müssen der Zustand des Verstorbenen, die räumlichen Bedingungen und hygienische Anforderungen berücksichtigt werden.

Niemand muss sich zu einer persönlichen Abschiednahme gezwungen fühlen. Manche Menschen empfinden die Nähe als tröstlich, andere möchten den Verstorbenen lieber so in Erinnerung behalten, wie sie ihn zu Lebzeiten kannten. Beide Entscheidungen sind vollkommen in Ordnung.


Wichtige Unterlagen zusammensuchen


Für die Beurkundung des Sterbefalls und die Organisation der Bestattung werden verschiedene Dokumente benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

Hilfreich sind insbesondere:


  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen,
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch bei Verheirateten,
  • Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners bei Verwitweten,
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen,
  • Krankenversicherungskarte,
  • Renten- oder Versicherungsnummer,
  • vorhandene Bestattungsvorsorge,
  • Sterbegeld- oder Lebensversicherung,
  • Graburkunde bei einer bereits vorhandenen Grabstätte.

Sind einzelne Dokumente nicht sofort auffindbar, besteht kein Grund zur Panik. Das Bestattungsunternehmen kann erklären, welche Unterlagen zuerst benötigt werden und wie fehlende Urkunden beschafft werden können. Eine Checkliste des Bundesverbandes Deutscher Bestatter nennt diese Dokumente ebenfalls als wichtige Grundlage für die notwendigen Formalitäten.


Bestehende Wünsche des Verstorbenen prüfen


Möglicherweise hat der verstorbene Mensch zu Lebzeiten festgehalten, wie seine Bestattung gestaltet werden soll. Eine Bestattungsvorsorge, handschriftliche Aufzeichnungen oder Gespräche innerhalb der Familie können wichtige Hinweise enthalten.

In den ersten 24 Stunden reicht es zunächst aus, nach solchen Unterlagen zu suchen. Die Familie muss noch keine endgültige Entscheidung über Sarg, Urne, Musik oder Blumenschmuck treffen. Wichtiger ist die Frage, ob grundsätzliche Wünsche zur Erd- oder Feuerbestattung, zum Friedhof oder zu einer religiösen Begleitung vorliegen.

Auch eine bereits erworbene Grabstätte oder ein bestehendes Familiengrab sollte dem Bestattungsunternehmen mitgeteilt werden.


Die engsten Angehörigen informieren


Zu den ersten Schritten gehört häufig auch, die nächsten Familienmitglieder und besonders nahestehende Freunde zu benachrichtigen. Dabei kann es helfen, diese Aufgabe auf mehrere Personen zu verteilen. So muss ein einzelner Angehöriger die Nachricht nicht immer wieder selbst überbringen.

Eine öffentliche Mitteilung in sozialen Netzwerken sollte möglichst erst erfolgen, wenn die engsten Angehörigen persönlich informiert wurden. Auch Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Trauerfeier sollten erst veröffentlicht werden, wenn die Planung abgeschlossen ist.

Arbeitgeber, Versicherungen, Vereine und weitere Vertragspartner müssen normalerweise nicht innerhalb der ersten Stunden benachrichtigt werden. Solche Aufgaben können in den folgenden Tagen schrittweise erledigt werden.


Was darf zunächst warten?


Nach einem Todesfall entsteht schnell das Gefühl, sofort handeln und zahlreiche Entscheidungen treffen zu müssen. Tatsächlich können viele Angelegenheiten warten. Dazu gehören etwa die Auflösung der Wohnung, die Kündigung von Verträgen, die Verwaltung des digitalen Nachlasses und die meisten finanziellen Fragen.

Auch die gesamte Trauerfeier muss nicht im ersten Gespräch bis ins Detail geplant werden. Es ist ausreichend, zunächst die dringenden organisatorischen Schritte abzustimmen. Danach kann sich die Familie Zeit nehmen, um Musik, persönliche Erinnerungen, Blumenschmuck und weitere Elemente auszuwählen.

Hilfreich ist es, wichtige Fragen aufzuschreiben. In einer emotionalen Belastungssituation werden Informationen schnell vergessen. Eine vertraute Begleitperson kann bei Gesprächen ebenfalls unterstützen und Notizen anfertigen.


Die ersten Schritte im Überblick


In den ersten 24 Stunden sind vor allem folgende Punkte wichtig:


  • Bei einem Todesfall zu Hause eine Ärztin oder einen Arzt verständigen.
  • Bei einem möglichen Notfall die 112 wählen.
  • Bei ungeklärten Umständen nichts verändern und Polizei beziehungsweise Rettungsdienst informieren.
  • Nach der Leichenschau ein Bestattungsunternehmen kontaktieren.
  • Die engsten Angehörigen benachrichtigen.
  • Vorhandene Vorsorgeunterlagen und persönliche Dokumente zusammensuchen.
  • Sich bewusst Zeit für den persönlichen Abschied nehmen.
  • Weitere Entscheidungen Schritt für Schritt treffen.

Sie müssen diese Situation nicht allein bewältigen


Die ersten Stunden nach einem Todesfall sind von Trauer, Unsicherheit und vielen organisatorischen Fragen geprägt. Niemand muss in dieser Situation bereits alle Antworten kennen. Ein erfahrenes Bestattungsunternehmen übernimmt zahlreiche Formalitäten, erklärt die nächsten Schritte und gibt den Angehörigen Orientierung.

Das Bestattungshaus Wilke Worbis GmbH steht Ihnen im Trauerfall einfühlsam und verlässlich zur Seite. Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie bei der Gestaltung eines persönlichen und würdevollen Abschieds.






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